Nährstoffbilanzierung
Sie benötigen eine Nährstoffbilanz für Ihren Betrieb, sofern er die Betriebsgröße für Ackerbau von 10 ha und für Sonderkulturen von 1 ha überschreitet. Diese Bilanz ist spätestens zum 31. März des jeweiligen Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu erstellen. Die Nährstoffvergleiche sind 10 Jahre aufzubewahren und Cross Compliance ist prüfungsrelevant. Das fehlen des Nährstoffvergleiches bei der Prüfung führt zu einer Sanktion von 3 % der Betriebsprämie.
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